Was Sie als Bauherr wissen sollten
Prüfen Sie bei Ihrem Bauvorhaben im Flächenwidmungsplan , ob das Grundstück im Bergbaugebiet liegt. Wenn das Grundstück laut Flächenwidmungsplan Bergbaugebiet ist, muss das Einvernehmen mit dem Bergbauberechtigten oder der zuständigen Montanbehörde hergestellt werden.
Webseite: bmlrt.gv.at
Die folgende Grafik zeigt Ihnen, wie Sie vorgehen müssen. Dieses Verfahren entbindet den Bauherrn und die örtlich zuständige Baubehörde nicht von ihrer allgemeinen Verpflichtung zur Baugrunderkundung im Zusammenhang mit der Bauführung!
Für Sie zum Download: Ansuchen um Errichtungsbewilligung für „Bauen im Bergbaugebiet“