Die Altbergbaue der LAKOG 1969–2017

Sicherungsmaßnahmen und Risikomanagement zur Beherrschung von Nachwirkungen der Altbergbaue der Lavanttaler Kohlenbergbau Gesellschaft m.b.H. (LAKOG) von 1969 bis 2017

Nach der Schließung des Bergbaus der LAKOG im Jahr 1967 und den bergtechnischen Abschlussmaßnahmen wurde im Jahr 1969 die Liquidation der LAKOG eingeleitet und die Löschung der bestehenden, insgesamt 1563 ha umfassenden Bergwerksberechtigungen begonnen. Auf Basis von Gutachten des Ordinarius für Markscheidewesen und Bergschadenkunde, Prof. Spickernagel, wurden zunächst die Rahmenbedingungen und technischen Sicherungsmaßnahmen festgelegt.

Bereits ab 1971 führte das unerwartet massive Auftreten von Bergschäden in den tagesnah unterbauten Bereichen zu Verzögerungen bei der Liquidation der LAKOG. Die Bergbehörde gab 1974 ein zweites Gutachten in Auftrag, welches dann sehr aufwändige Maßnahmen vorschlug, die vorerst vom Bergbauberechtigten nicht erfüllt wurden. Nach kontroversen Diskussionen konnte für die verbleibenden 270 ha Berechtigungsfläche keine Löschung von der Bergbehörde erreicht werden. Damit war auch die angestrebte Liquidation vorerst nicht möglich.

Eine Zonierung der bergbaulich betroffenen Flächen in „sicher“ und „wahrscheinlich tagbruchgefährdet“ wurde in den Flächenwidmungsplan übernommen und stellte einen ersten Schritt zur Risikoabgrenzung und zur Nutzungsbeschränkung dar. Ein auf Basis des damaligen Erkenntnisstandes für die verbliebenen Bergbauflächen ausgearbeitetes Untersuchungs- und Sicherungsprogramm kam aus Kosten- und Durchführbarkeitsgründen zunächst nicht zur Ausführung.

Nach einem Rechtsstreit mit der Bergbehörde und wegen der weiter kritischen Sicherheitslage wurde 1979 unter Einsatz beträchtlicher Mittel ein neuer Sanierungsversuch gestartet. Mangels eigener Fachleute kamen dabei Subunternehmen zum Einsatz, in denen allerdings kein spezielles Know-how für Altbergbaue vorhanden war. Wegen der Ungenauigkeit der analog erstellten Grubenkarten blieb die Trefferquote bei den Bohrungen zur Lokalisierung mutmaßlicher Hohlräume gering. Zudem kam eine völlig unzulängliche Verfüllungstechnik mit nicht erosions- und lagebeständigem Füllmaterial zum Einsatz. Das trotz großen Aufwandes erfolglose Vorhaben wurde in Folge eingestellt.

Im Zuge der nationalen Rohstoffsicherungsaktivitäten in den frühen 1980er Jahren wurde die Wiederaufnahme des Bergbaus in den Kuchlerflözen in Aussicht genommen. Das neue Bergbauprojekt sollte auch die Altbergbauproblematik lösen, wurde aber aus wirtschaftlichen Gründen wieder verworfen. Damit war ein weiterer möglicher Lösungsansatz dahin.

Trotz schwieriger Sicherheitslage und laufend auftretender Tagbrüche verlagerte sich das Geschehen in der Folge abermals auf die rechtliche Ebene. Nach akuten Bergschadensfällen wurde zwar eingegriffen, vorbeugende Maßnahmen blieben aber weiterhin aus. Dass eine solche „Abwartephilosophie“ nicht zum Erfolg führen kann, war auch damals schon bergschadenkundlich gut belegt. Nach Auflösung der betrieblichen Infrastruktur vor Ort betreute die ÖIAG den Altbergbau zunächst selbst; später nahm die Bleiberger Bergwerksunion im Auftrag der ÖIAG die operativen Aufgaben wahr.

Nach intensiven, mehrjährigen Verhandlungen wurden die aufrechten Grubenmaße und die bergrechtliche Verantwortung auf die damalige Graz-Köflacher Eisenbahn- und Bergbaugesellschaft, nunmehr GKB-Bergbau GmbH (GKB) übertragen. Das Grubenunglück von Lassing machte die bisher weitgehend unbekannten Risiken durch Altbergbaue zu einem öffentlichen Thema und erhöhte so den Druck, eine Lösung für anstehende Sicherheitsprobleme zu finden, massiv.

Zwei umfangreiche Gutachten von Prof. Dr. Czubik, Ordinarius für Markscheidekunde an der Montanuniversität, unterzogen nun die Sicherheitslage und die noch durchzuführenden Sicherungsmaßnahmen auf Basis des neuen Mineralrohstoffgesetzes einer Neubewertung. Die Montanbehörde genehmigte die Übertragung der Bergwerksberechtigungen im Jahr 1999 erst nach Vorliegen dieser Basisgutachten und der Sicherstellung der Finanzierung aller nötigen Maßnahmen.

Schon kurz danach wurde in Abstimmung mit der Montanbehörde und dem Gutachter mit der Planung erster punktueller Sicherungsmaßnahmen begonnen. Jedoch führte der überraschende Tod von Prof. Czubik zu neuerlichen Verzögerungen.

Ab dem Jahr 2001 wurde die gutachterliche bergschadenkundliche Betreuung in neue Hände gelegt. Mit Herrn Prof. Dr.-Ing. Friedrich Hollmann konnte ein schon seit den Erstgutachten von Prof. Spickernagel immer wieder fachlich in die Thematik eingebundener internationaler Experte für dieses Vorhaben gewonnen werden. Nach einer umfassenden systematischen Bearbeitung der vorhandenen Unterlagen und der Digitalisierung des Grubenkartenwerks durch die Markscheiderei der GKB konnte Prof. Hollmann im Jahr 2002 ein bergschadenkundliches Gutachten zur Erfassung, Erkundung, Überwachung und Abwehr der Gefährdung von Geländeoberfläche und Baugrund vorlegen. Das Gutachten basiert auf dem System der „Aktiven Verwahrung“, einem speziellen Risikomanagementsystem für Altbergbaue. Eine ganz wesentliche Rolle spielen dabei die lange unterschätzten Einflüsse von Grubenwasserspiegelschwankungen und Sickerwasser. Die Hauptkomponenten des Systems sind:

  • Bestandsaufnahme des Altbergbaus
  • Wertung des Gefährdungspotentials
  • Ausweisung von Problembereichen und Verdachtsflächen
  • Vorsorge und Gefahrenabwehr
  • Regelmäßige Bearbeitung und Überprüfung

Zusätzlich wurde eine Dringlichkeitsabfolge für die Bearbeitung der Tagöffnungen und der übrigen Verdachtsflächen gemäß den bei der GKB vorhandenen Resourcen festgelegt. Eine schwierige Aufgabe bei über 2 Mio. m³ offenen Grubenhohlräumen und 40 Tagöffnungen (Stollenmundlöcher und Schächte), die als „nachwirkungsrelevant“ einzustufen waren.

Das Gutachten wurde von der Montanbehörde anstelle der bisherigen Schließungsbescheide als Grundlage für die weitere Vorgangsweise akzeptiert.

Die Sicherungsarbeiten wurden im Norden im Bereich der Tatzersiedlung und der Südtangente begonnen. Die Verfüllmaßnahmen mit konventionellem Beton stießen, wie schon bei den erfolglosen Sicherungsmaßnahmen im Jahr 1979, wegen der Strömungsverhältnisse im Grubengebäude rasch an ihre Grenzen. Auch Versuche mit Dämmermaterial und Zementinjektionen bei einem Einbruch an der Südtangente führten nur mit hohem Aufwand und ergänzendem Einsatz von PU-Schaum zum unverhältnismäßig teuer erkauften Erfolg. Erst die Entwicklung und Zulassung eines speziellen Verfüllmaterials für den Einsatz in wasserdurchstömten Grubenbauen in Zusammenarbeit mit der Firma Schotter- und Betonwerk Karl Schwarzl Betriebsges.m.b.H., dem Zivilingenieur Dipl.-Ing. Pintaritsch und der TU-Graz, ermöglichte eine gezielte erosions- und lagebeständige Verfüllung der Problembereiche zu vertretbaren Kosten. Der Einsatz dieses „Stollen-SSM“ (SSM ist eine magerbetonartige „Stabilisierende SandMischung“) wurde im Lavanttal zur Erfolgsgeschichte.

Im Laufe der folgenden Jahre gelang es, sämtliche Tagöffnungen sowie tagesnah unterbaute Infrastruktureinrichtungen systematisch abzuarbeiten. Soweit sie nicht stabilisiert werden konnten, befinden sie sich im turnusmäßigen Monitoringsystem im Sinne der Beobachtungsmethode gemäß Eurocode 7.

Im Zuge der Sicherungsmaßnahmen konnte auch die Einpassung des Grubenkartenwerks in das System der Landesvermessung systematisch verbessert werden, sodass die Trefferquote bei den Bohrungen signifikant stieg. Die enge Zusammenarbeit mit den Standortgemeinden Wolfsberg und St. Andrä im Lavanttal und der Montanbehörde bei Bau- und Widmungsangelegenheiten ermöglichte es, Risikospitzen gezielt zu vermeiden oder abzuarbeiten.

Der heute erreichte Sicherungszustand ist auch durch das parallel zum üblichen Bauverfahren erforderliche bergrechtliche Verfahren zum Bauen im Bergbaugebiet begünstigt worden. Seit dem Jahr 2000 wurden auf Basis der „Aktiven Verwahrung“ als Risikomanagementsystem

  • 27 Tagöffnungen stabilisiert
  • 7 Tagöffnungen gesichert
  • 4 ha tagesnah unterbauter Fläche stabilisiert
  • 16.000 lfm Bohrungen abgeteuft
  • 14.500 m³ Hohlräume verfüllt
  • flächendeckend die Beobachtungsmethode gemäß Eurocode 7 eingesetzt
  • umfangreiche Stabilisierungs- und Sicherungsmaßnahmen durch Bauwerber im Rahmen des Verfahrens zum Bauen im Bergbaugebiet durchgeführt.

50 Jahre nach Bergbauende liegt damit eine beeindruckende Bilanz von Sicherungsmaßnahmen vor. Das Restrisiko erscheint im Rahmen des heutigen Sicherungszustandes vertretbar und wird durch den auch künftig unabdingbaren systematischen Einsatz der „Aktiven Verwahrung“ als Risikomanagementsystem weiter minimiert.