Löschung von Bergbauberechtigungen in St. Martin im Sulmtal und Pölfing-Brunn

Bergwerksberechtigungen mit einer Fläche von mehr als 106 Hektar wurden kürzlich im Bergbaugebiet Wies-Eibiswald erfolgreich gelöscht. Die Grubenmaße „Josef V-XIV“ und „Josef XXI-XXVI“ erstreckten sich über das Gemeindegebiet von Pölfing-Brunn und St. Martin im Sulmtal.

Die von der Löschung betroffenen Grubenmaße liegen in den Katastralgemeinden Gasselsdorf, Kopreinigg und Pölfing und sind lagemäßig in Abbildung 1 dargestellt. Die Recherchen im Archiv der GKB-Bergbau GmbH hatten ergeben, dass die Bergwerksberechtigungen für diese Grubenmaße am 20. August 1870 von der k.k. Berghauptmannschaft Cilli an die Herren Wenzel und Josef Radimsky verliehen worden sind. Eine Kopie des ersten Blattes der Verleihungsurkunde ist in Abbildung 2 zu sehen.

Im Jahre 1875, so ist dem Bergbuch zu entnehmen, wurden noch vier größere Überscharen an die „Wieser Kohlenbergbau- und Handelsgesellschaft“ verliehen. In weiterer Folge gelangten diese Bergwerksberechtigungen in das Eigentum der Graz-Köflacher Eisenbahn- und Bergbaugesellschaft.

 

Erläuterungen zum Bergbaugeschehen

Der Großteil der zu löschenden Grubenmaße wurde bergbaulich nicht beeinflusst. Lediglich ein nennenswerter Abbau wurde auf dem Grubenmaß „Josef V“ in den 1960-er Jahren durch den Gewerken Josef Habisch geführt. In einer bergtechnischen Übersichtskarte (Abbildung 3) ist dieser Abbau thematisiert worden. Habisch hatte 1939 mit der GKB einen Abbauvertrag geschlossen, der ihm als Unternehmer und Betriebsleiter das Recht einräumte, in den bezeichneten Grubenmaßen Kohlenbergbau zu betreiben. Die Abbaue sind der Grube „Tombach“ zuzuordnen, welche im südöstlichen Bereich des Wieser Flözes situiert war. Als Haupteinbauten der Grube gelten das Gesenke „Tombach I“ und das Gesenke „Tombach II“, welches auch als „Höllgrabengesenke“ bezeichnet wurde. Über diese Tagesöffnung konnte zur Kohlenabförderung nach Norden eine neue Sortier-, Bunker- und Tagesanlage zur LKW-Verladung geschaffen werden.

Habisch betrieb im östlichen Anschluss an die Grube „Brunn-Schönegg“ einen Restpfeilerabbau; im bis dato unverritzten Tombach-Ostfeld wurde die Glanzkohle mittels Strebbau gewonnen. Laut dem ehemaligen Betriebsleiter der Grube Bergla, DI Claus Lukascyk, wurden im Jahr 1966 auf dem Grubenmaß „Josef V“ im 0,5 m bis 0,7 m mächtigen Kohlenflöz Strebbaue betrieben, die eine Länge von 50 m aufwiesen. Das Kohlenflöz fällt im Bereich des Abbaus mit etwa 5,5° gegen NNO ein. Lukascyk verweist auf die Abbaumethode wie folgt:

„In den bis zu 10 m breiten Abbauen zwingt die geringe Flözmächtigkeit zu liegender Arbeitsstellung; die Hauer liegen auf schrägen Brettern. Die mit Keilhaue oder Schießarbeit gewonnene Kohle muss zu den Pintschen gesäubert werden, ebenso das anfallende Taub als Versatz in die Abbaue hinein. Der Ausbau der Abbaue geschieht mit vorgeschnittenen kurzen Stempeln, welche die Schwartlinge als Firstverzug tragen. Die Abbaufirste ist sehr gut, sodass am Stoß kein Ausbau nötig ist und zwischen Versatz und Kohlenstoß nur wenig Stempel stehen. Ein abzubauender Pfeiler zwischen dem Alten Mann enthält rund 200 t Kohle. Die Kohle ist sehr rein, mit einer stellenweise vorhandenen Taubeinlage in der Liegendpartie des Flözes. Es wird rein geklaubt, sodass die gesehene Verkaufskohle nur sehr wenig Verunreinigungen enthält.“

Absatzschwierigkeiten und die geringe Flözmächtigkeit (0,4 m) waren die Ursachen für das Ende des Glanzkohlenbergbaus Tombach am 29. April 1967.

Die Abbaue in der Grube „Tombach“ im Grubenmaß „Josef V“ sind dem tiefen Bergbau zuzuordnen, wobei die Teufenlage der Abbaue zwischen 100 m und 210 m liegen. Die Mächtigkeit des gebauten Flözes ist in diesem Bereich mit 0,4 m bis 0,7 m ebenfalls sehr gering. Die Einwirkungen des senkungsfähigen Abbaus auf die Geländeoberfläche sind im Falle des tiefen Bergbaus als zeitlich begrenzt anzusehen. Markscheiderische Beobachtungen im Revier Wies-Eibiswald zeigten, dass im Allgemeinen bereits 5 Jahre nach dem durchgeführten Abbau die abbaubedingten Senkungen abgeklungen sind.

Mit Bescheid BMNT-67.050/064-VI/10/2018 vom 20. Juni 2018 des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus wurden die Bergwerksberechtigungen für die Grubenmaße „Josef V-XIV“ und „Josef XXI-XXVI“ für erloschen erklärt.

Markus Troger