Die Löschung der Bergwerksberechtigungen betrifft die Grubenmaße Josef I, II, XXXV und XXXVI, sowie die Grubenfelder Josefine und Antonia-Anna im Gemeindegebiet von St. Martin im Sulmtal, genau genommen in den Katastralgemeinden Kopreinigg und Tombach. Sie weisen zusammen einen Flächeninhalt von etwa 54,1 Hektar auf (Abbildung 1).
Mit dem Bescheid des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus GZ: 2020-0.619.119 vom 23. Oktober 2020 wurden die Bergwerksberechtigungen gelöscht und ein Großteil des Bergbaugebietes aufgelassen. Lediglich jene Grundstücke und Grundstücksteile, welche in der bergbaulich nachwirkungsrelevanten Zone liegen – es handelt sich um etwa 13,1 Hektar –, verbleiben als Bergbaugebiet aufrecht (Abbildung 2).
Hier ein geschichtlicher Überblick:
Die Lagerstätte, das Wieser Flöz, fällt im hier betrachteten Bereich mit 5° bis 7° in Richtung NNO ein und weist eine Mächtigkeit zwischen 0,4 m und 1,0 m auf. Sie wurde in Teufen zwischen 5 m und 125 m unterbaut, wobei drei Grubenbetriebe für die Gewinnung des Rohstoffes Kohle verantwortlich waren.
Zwischen 1872 und 1898 war es die Grube Brunn-Schönegg. Sie wurde 1885 von der „Wieser Kohlenbergbau- und Handelsgesellschaft“ übernommen und danach von der „Graz-Köflacher Eisenbahn- und Bergbaugesellschaft“ (GKB) geführt.
Im südlich gelegenen Josefine-Grubenfeld gewann nach dem ersten Weltkrieg, von 1920 bis 1924, die „Steirische Bergbau GmbH“ Kohle. Sie war Pächter des genannten Grubenfeldes, zur nördlichen Abrundung der Pachtfelder von Lampl, Legat, Schöninger und Mathans von Pitschgauegg über Tombach nach Kopreinigg. Mit dem Konkurs im Jänner 1925 stellte diese Gesellschaft die Gewinnung ein.
In den 1940-er bis 1960-er Jahren betrieb Josef Habisch die Grube Tombach. Habisch hatte bereits im Jahr 1939 mit der GKBeinen Abbauvertrag geschlossen, der ihm als Unternehmer nd Betriebsleiter das Recht einräumte, in den Josef-Grubenmaßen der GKB Kohlenbergbau zu betreiben. Als ein Haupteinbau der Grube Tombach von Habisch ist das Gesenke Tombach I zu nennen. Ein Foto aus den 1950-er Jahren zeigt die Bergbauanlagen im Bereich dieses Gesenkes, welches außerhalb der Bergwerksberechtigungen der GKB liegt (Abbildung 3).
Die Fördermenge in den Bergwerksberechtigungen wird mit etwa 460 000 Tonnen geschätzt.
Die GKB führte im Jahr 2015 umfangreiche Sicherungsarbeiten innerhalb der genannten Grubenfelder durch. Dabei wurden drei Wetterschächte mit Teufen zwischen 21 m und 34 m durch kontrolliertes Einbringen von Stollen-SSM stabilisiert.
Teilbereiche des auf diese Weise gesicherten Bergbaugebietes liegen laut einem bergschadenkundlichen Gutachten von Professor Hollmann im tagesbruch- und senkungsgefährdeten Bereich. Lokal begrenzte Einsenkungen können demzufolge innerhalb dieser Region weiterhin nicht ausgeschlossen werden.
Die Eigentümer der betroffenen Grundstücke können jedoch beruhigt sein. Im Falle eines tatsächlichen Bergschadens sind die Kosten zur Behebung und Sanierung des Schadens gedeckt.
Markus Troger