„Heimsagung“ der Bergwerksberechtigungen für Grubenfelder in Wies-Eibiswald

Im Glanzbraunkohlenrevier Wies-Eibiswald kam es zur „Heimsagung“ der Bergwerksberechtigungen für drei Grubenfelder. Mit Bergschäden ist in diesem Bereich künftig nicht zu rechnen, ein montanbehördliches Genehmigungsverfahren für Bauten und Anlagen nicht mehr notwendig.

Eine Berechtigungsfläche von mehr als 1 km² wurde mit dem Bescheid GZ: 2021-0.584.275 des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus vom 2. September 2021 heimgesagt. Hierbei handelte es sich um die Grubenfelder Hugo, Ludwig und Wilhelm in den politischen Gemeinden St. Martin im Sulmtal und Wies.

Der Bereich (Abbildung 1) war in der Vergangenheit bergbaulich beansprucht und durch die Gruben Steyeregg und Bergla unterbaut. 

Einem bergschadenkundlichen Gutachten von Prof. Hollmann zufolge liegt das obertägige Gelände nicht in nachwirkungsrelevanten Zonen. Daher ist mit Bergschäden künftig nicht mehr zu rechnen.

Die Entwicklung aus bergbaulicher Sicht:

Die Hauptanlage der Grube Steyeregg war der 136 m tiefe Marienschacht, der im Jahr 1873 bis auf 71 m in das Wieser-Flöz abgeteuft wurde. 1895 erreichte der Schacht seine Endteufe von 136 m (Marienschacht Tiefbau). Tiefbau-Querschläge vom Marienschacht aus schlossen den nördlichen Feldesteil, die östliche Mittelbau-Grundstrecke den östlichen Feldesteil der heimgesagten Grubenfelder auf.

Im Bereich des Wilhelm-Grubenfeldes und der Grubenmaße Hugo III und Hugo IV wurde zwischen 1949 und 1958 von der Grube Bergla aus Kohle im Strebbau gewonnen. In den Grubenfeldern wurde etwa 1,4 Mio. Tonnen Kohle abgebaut.

In dem jetzt zur Löschung gebrachten Areal befanden sich zwei Tagesöffnungen, der Steyeregger-Ostfeldwetterschacht sowie der Bergla-Westfeldwetterschacht. 

Das Jahr 2015 stand im Zeichen eines umfangreichen Sicherungsprojektes im Bereich des Ostfeldwetterschachts, der über einen kurzen Zubaustollen zugängig war (Abbildung 2). 

Auf dem Niveau des Zubaustollens teufte man Schrägbohrungen in den Schacht ab, um auf die Sohle des Schachtes zu gelangen. Hier konnte der Schachtfuß mit mehr als 60 m³ Stollen-SSM abgeschottet werden. Die weitere Auffüllung des Schachtes erfolgte mit etwa 335 Tonnen Drainageschotter, der über eine eingebaute Rutsche eingebracht wurde. Abschließend konnte der Zubaustollen mit 24 m³ Stollen-SSM bis in den Firstbereich kontrolliert verfüllt werden. 

Die GKB-Bergbau GmbH führte diese Arbeiten in Abstimmung mit der Montanbehörde, dem Grundeigentümer und der Gemeinde durch.

Die Abteufarbeiten für den Bergla-Westfeldwetterschacht (TÖ193) erfolgten in den Jahren 1951/52, wobei eine Teufe von 96,6 m erreicht und der Alte Mann der Grube Steyeregg angetroffen wurde. Für den Schachtausbau fertigte man eine 25 cm starke Formsteinmauerung an, den Ringraum hinterfüllte man mit Beton.

Ein Schließungsbescheid der Berghauptmannschaft Graz GZ: 1306/76 vom 27. September 1976 ordnete die Verfüllung des Schachtes vom Schachtfuß bis unter die damals noch genutzten Trinkwasserbehälter an. Der Bescheid sah außerdem die Kontrolle der Schachtfüllsäule vor.

Der Schacht diente seit damals nur noch zur Trinkwasserversorgung. Hierfür wurde ein Tiefenbehälter zwischen 333,7 m und 323,2 m Höhe ü. A. eingebaut. Eine Unterwasserpumpe, etwa 10 m unter der Behältersohle, sollte die Grubenwässer unter dem Trinkwasserbehälter halten (Abbildung 3). 

Trotz des Pumpbetriebes konnte dies nicht ständig gewährleistet werden. Die Grubenwässer vermischten sich mit dem Trinkwasser im Tiefenbehälter. Da es in weiterer Folge zu Problemen bei der Wasserversorgung kam, wurde die Anlage von der Trinkwasserversorgung genommen und am 17. Dezember 1985 bergbehördlich aufgelassen. Die Einstellung des Pumpbetriebes erfolge im Dezember 1984.

Die Berghauptmannschaft Graz ordnete mit dem Bescheid Zl.: 63319/2/85 die gänzliche Verfüllung des Schachtes an. 

Die Tagesöffnung ist nun mit einem Stahlbetondeckel abgedeckt. Der Tagesöffnungsbereich sowie die Schachtfüllsäule wird von Mitarbeitern der GKB-Bergbau GmbH in turnusmäßigen Befahrungen überwacht und messtechnisch erfasst.

Bis auf die Schutzbereiche der Tagesöffnungen wurde auch das Bergbaugebiet gänzlich aufgelassen. 

Für die Grundeigentümer bedeutet dies ein vereinfachtes Vorgehen bei der Errichtung von Bauten und anderen Anlagen, da künftig kein montanbehördliches Genehmigungsverfahren mehr notwendig sein wird.

Markus Troger