Wechselvolle Bergbau-Geschichte
Die mehr als 100 Jahre währende Geschichte des Bergbaus „Ratten“ war überaus wechselvoll. Anfang des 20. Jahrhunderts bestand das damalige „Grubenfeld Waldheimat“ aus vier Doppelgrubenmaßen, die 1904 verliehen wurden. Nach mehreren privaten Betreibern begann die „Feistritztaler Bergbau und Industrie AG“ ab 1920 mit einem großflächigen Abbau, wofür man kräftig investierte. So wurde zwischen 1922 und 1923 eine Materialseilbahn (Ratten-Hönigsberg) errichtet. In den Jahren 1924 bis 1929 wurde von der Ortschaft Ratten aus unter schwierigsten geologischen Bedingungen der 2.780 Meter lange „Friedensstollen“ auf einer Seehöhe von etwa 740 Meter vorgetrieben. Der Unterbaustollen führte in das Tiefste der Kathreiner Mulde und wurde zur Kohleförderung, zur Mannsfahrt und zur Wasserlösung benutzt.
1927 erfolgte die Verleihung der „Waldheimat“-Grubenfelder (12 Doppelmaße und eine „Überschar“ mit 110 Hektar Fläche).
Im Jahr 1935 pachtete die „Steirische Kohlenwerke AG“ zunächst den Betrieb und erwarb ihn schließlich im Jahr 1944. Wenige Jahre später, 1948, wurde die technische und administrative Geschäftsführung des Bergbaus von der „Österreichisch Alpine Montangesellschaft“ übernommen.
1951 wurde der Grubenbetrieb elektrifiziert, und 1952 musste mit dem Abteufen des „Neuen Wetterschachts“ begonnen werden, nachdem der „Alte Wetterschacht“ eingestürzt war. Aufgrund schwieriger geologischer Bedingungen und starkem Wasserzutritt dauerten diese Arbeiten bis 1954. Doch die Förderung konnte wegen der beginnenden Kohlekrise nur noch wenige Jahre weitergeführt werden. Im Juli 1960 musste der Bergbau – inzwischen auf Grund des „Rekonzernierungsgesetzes 1960“ von der „Graz-Köflacher Eisenbahn- und Bergbaugesellschaft“ übernommen – aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen werden.
In den Jahrzehnten des untertägigen Betriebs (1924 bis 1960) wurden in Ratten trotz der schwierigen Verhältnisse 2,8 Millionen Tonnen Kohle abgebaut. 1950 erreichte die Beschäftigtenzahl mit 570 Mann ihr Maximum.
Das Sicherungsprojekt der GKB
Die einzelnen Tagöffnungen des Bergbaus Ratten (Tonnlage I und II, „Alter Wetterschacht“, „Neuer Wetterschacht“ und „Friedensstollen“) wurden nach dem Schließungsbescheid im Jahr 1960 nach dem damaligen Stand der Technik verschlossen.
Im Jahr 2005 wurde der Bergbau Ratten/St. Kathrein in das Risikomanagementsystem der GKB einbezogen. Es wurde also in der Folge systematisch überprüft, ob es Bereiche gibt, die ein Gefahrenpotential bergen und nicht sich selbst überlassen werden können. Dabei zeigte sich, dass alle ehemaligen Abbaubereiche dem „tiefen Bergbau“ zuzuordnen sind und aufgrund des Abbauverfahrens künftig keinerlei Nachwirkungen haben werden. Nach allen bisherigen Erkenntnissen herrschte über den ehemaligen Abbauen schon seit wenigen Jahren nach der Einstellung „Bodenruhe“.
Jedoch wurden ehemalige Tagzugänge sowie der Aus- und Überlauf des Grubenwassers als Problembereiche klassifiziert und eingehend untersucht.
Der Neue und der Alte Wetterschacht
Sicherheitsmaßnahmen am „Neuen Wetterschacht“ waren bereits im Schließungsbescheid von 1960 vorgeschrieben worden, und in der Folge wurden auch einige Maßnahmen gesetzt. Jedoch waren keine regelmäßigen Kontrollen, die über die übliche jährliche Befahrung des Bergbaugebietes hinausgehen, festgeschrieben worden. Das erste Projekt im Hinblick auf das Löschverfahren für den Bergbau Ratten war also die eingehende Überprüfung der Schachtverwahrung. Zu diesem Zweck wurden Kontrollbohrungen vorgenommen. Danach wurden die erbohrten Resthohlräume mit „Stollen-SSM“ (ca 65 Kubikmeter) verfüllt. Künftig wird der Bereich jährlich überprüft.
Ebenso wurde auch das Umfeld des „Alten Wetterschachts“ in das turnusmäßige Überwachungsprogramm einbezogen. In diesem Bereich sind seit 1960 keine Veränderungen am Gelände mehr aufgetreten.
Tonnlagen im Westen des Bergbaugebietes
In der Nähe der Bergbausiedlung in St. Kathrein a. H. kamen die beiden Tonnlagen des Bergbaus zu Tage. Diese und ein alter Stollen verliefen unter der heutigen Straße „Obere Zeil“ und unter einem Wanderweg. Um in diesen Bereichen mögliche Resthohlräume zu erkunden, wurden 30 Bohrungen durchgeführt. In die aufgefundenen „Auflockerungszonen“ und Resthohlräume wurden insgesamt 470 Kubikmeter „Stollen SSM“ verpresst. Die Straße und der Wanderweg sind damit stabilisiert; eine weitere Kontrolle ist nicht erforderlich.
Der „Friedensstollen“
Der „Friedensstollen“ liegt zum größten Teil außerhalb der Grubenmaße und diente auch nach der Schließung des Grubenbetriebes 1960 als Entwässerungsstollen.
Im Zuge der Schließung war seinerzeit nahe dem Stollenmundloch ein druckfester Absperrdamm mit drei Wasserdurchlässen errichtet und das Wasser über eine Rohrleitung aus dem Stollen bis zum Mundloch geführt worden. Da aber der Stollen hinter dem Damm allmählich verbrach, staute sich das Grubenwasser mit der Zeit im Grubengebäude an, und ab 1979 trat in der Nähe der Bergbausiedlung St. Kathrein a. H. Grubenwasser aus.
Zur Klärung der hydrogeologischen Zusammenhänge und der diesbezüglichen Risikolage wurden nun Untersuchungs- und Sicherungsarbeiten durchgeführt. Da die St. Kathreiner Mulde eine Beckenform ausbildet, tritt das Wasser nun auch entlang der „Kohleausbisslinie“ aus. Somit entwässert der ehemalige Bergbau heute nicht mehr ausschließlich über den „Friedensstollen“, sondern zum Großteil über das überlagernde Quartär und die Austrittsstellen in St. Kathrein a. H. Um den Wasseraustritt im Friedensstollen künftig genau kontrollieren zu können und auch einen Notüberlauf für die Zukunft zu schaffen, wurden im Zuge des Sicherungsprojektes hinter dem Damm zwei Bohrungen abgeteuft.
Die Situation rund um Ratten/St. Kathrein zeigt beispielhaft, dass auch mehrere Jahrzehnte nach der Schließung eines Bergbaus Bereiche vorliegen können, die nicht sich selbst überlassen werden dürfen. Die GKB Bergbau GmbH ist grundsätzlich bestrebt, alle Problemflächen zu stabilisieren, damit sie keiner Nachsorge mehr bedürfen. Wo dieses Ziel mit vertretbarem Aufwand nicht erreicht werden kann, ergeben sich alternativ Verpflichtungen zur dauerhaften Überwachung, die von der GKB im Rahmen eines „Monitoringprogramms“ wahrgenommen und dokumentiert werden.