20.05.2015: Bergwerksberechtigungen in Wies-Eibiswald aufgelassen

Die Bergbauberechtigungen für die Grubenfelder „Robert I – VIII“ sowie „Hannes I – XVI“ und die damit verbundenen Bergbaugebiete im Revier Wies-Eibiswald wurden vor kurzem aufgelassen.

 

Hier ein ausführlicher Blick in die Bergbaugeschichte in diesem Bereich.

Das „Robert“-Grubenfeld, bestehend aus den Grubenmaßen Robert I–IV (4 Doppelmaße) sowie den drei Überscharen IX, X und XI, wird dem Glanzkohlenbergbau Pölfing mit der Bergbucheinlagezahl 108 zugeschrieben.

Das Grubenfeld Robert V–VIII setzt sich aus den Grubenmaßen Robert V–VIII (1 Einzelmaß, 3 Doppelmaße) sowie den sechs Überscharen XII, XIII, XIV, XV, XVI und XVII zusammen und wird dem Steinkohlenbergbau in Jagernigg mit der Bergbucheinlagezahl 71 zugeschrieben.

Die betreffenden Grubenfelder befinden sich etwa 550 Meter südöstlich des ehemaligen Bergla-Hauptschachtes im Bereich der Ortsgemeinden St. Martin im Sulmtal, Pölfing-Brunn und Wies mit den Katastralgemeinden Bergla, Brunn, Jagernigg und Oberhart im Gerichtsbezirk Deutschlandsberg, Bundesland Steiermark.

Sie erstrecken sich über eine Fläche von etwa 78,1 Hektar und wurden mittels Bescheid vom 22. November 1933 (Zl.: 10461/33 und Zl.: 10462/33) verliehen.

Der Betrieb in den oben angeführten Grubenfeldern wurde im Zuge der Schließung des Glanzkohlenbergbaues Bergla mit Bescheid der Berghauptmannschaft Graz vom 27. September 1976, Zl.: 1306/76, ohne Auflagen im angeführten Bereich stillgelegt.

Das nördlich von Wies gelegene Braunkohlenvorkommen von Pölfing-Bergla liegt im mittleren Abschnitt der Wieser Mulde. Das in diesem Bergbau abgebaute Wieser Flöz fiel etwa 3° bis 6° gegen Nordosten ein. Die Lagerung des Flözes war im Wesentlichen ruhig und flach. Das Kohleflöz ist im Bereich der Grubenfelder durch eine in Richtung Nord-Süd streichende Verwerfung, der sogenannten Pölfinger Hauptverwerfung, disloziert. Das Flöz war in der Regel durch Zentimeter-mächtige Zwischenmittel im oberen und im unteren Teil durchzogen. Gegen Norden hin verschlechterte sich die Qualität der Kohle, sodass die Abbauwürdigkeit nicht gegeben war.

Das Flöz und somit der Abbau der Grubenfelder liegt im Süden in einer Teufe von 70 m und im Nordosten in einer Teufe von 180 m.

Die Grubenfelder wurden vom Jagernigg-Gesenke ausgehend aufgeschlossen und bis 1950 von dort aus betrieben. Das 700 Meter lange, doppelgleisig ausgeführte Fördergesenke wurde vom Mai 1931 bis September 1932 aufgefahren. Es diente gleichzeitig auch zur Bewetterung der Abbaue. Im Jahr 1949 wurde eine Verbindung der Abbaubereiche Jagernigg und Bergla über die Bergla-Ostgrundstrecke hergestellt, worauf ab 1950 die Förderung auf den Schacht in Bergla umgestellt wurde.

Der Abbau erfolgte vollflächig, wobei im westlichen Bereich der Grubenfelder von 1935 bis etwa 1952 Pfeilerbruchbau betrieben wurde. Im östlichen Teil der Grubenfelder, getrennt durch die Pölfinger Hauptverwerfung, wurde ab 1957 bis 1963 Kohle im Strebbau abgebaut. Die Grubenfelder sind dem Ostfeld des Werkes Bergla zuzuschreiben.

Mehr als die Hälfte der Fläche der beiden Grubenfelder, etwa 490.000 m², wurde abgebaut. Dies ergibt bei einer durchschnittlichen Flözmächtigkeit von 1 m und einer Dichte von 1.3 kg/m³ eine Gesamtfördermenge von ca. 637 000 t.

Auf den beiden gegenständlichen Grubenfeldern liegen, nach den der GKB-Bergbau GmbH vorliegenden Informationen, keine ehemaligen Tagöffnungen.

Nachdem die Bergbautätigkeit seit mehr als 35 Jahren eingestellt ist und mit einer Wiederaufnahme auf Grund der lagerstättenkundlichen und bergwirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht zu rechnen ist, beantragte die GKB die Löschung der betreffenden Grubenfelder und die Auflassung der Bergbaugebiete.

Wie gutachterlich belegt, ist mit dem Auftreten von Bergschäden innerhalb der zu löschenden Bergwerksberechtigungen nicht mehr zu rechnen.

Mit Bescheid BMWFW-67.050/0043-III/10/2015 vom 24. April 2015 des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wurden das Grubenfeld Robert I–VIII (Bergbuch EZ 108, „Glanzkohlenbergbau Pölfing“) für erloschen erklärt und die betroffenen Bergbaugebiete aufgelassen. –

 

Das Grubenfeld „Hannes“ liegt etwa 1,5 km südlich der Ortsgemeinde St. Martin im Sulmtal in den Katastralgemeinden Oberhart, Pölfing, Brunn und Dietmannsdorf. Es hat ein Ausmaß von etwa 77,3 ha und setzt sich aus 16 einfachen Grubenmaßen und 3 Überscharen zusammen.

Das Grubenfeld Hannes, Grubenmassen I–XVI und Überscharen Üa, Üb und Üc, wurde mittels Bescheid am 4. November 1969 (Zl.: 1749/69) verliehen (Bergbuchs-Einlagezahl 106).

Das Kohleflöz ist im Bereich des Grubenfeldes durch eine in Richtung Nord-Süd streichende Verwerfung disloziert, weshalb zwischen einem westlichen und einem östlichen Bereich des Abbaus zu unterscheiden ist. Das Flöz war in der Regel durch Zentimeter-mächtige Zwischenmittel im oberen und im unteren Teil durchzogen. Gegen Norden hin verschlechterte sich die Qualität der Kohle, sodass die Abbauwürdigkeit nicht gegeben war.

Das Flözeinfallen beträgt im westlichen Bereich des Grubenfeldes 4° bis 5° und im östlichen Teil des Grubenfeldes 2° bis 3°, jeweils in nordöstliche Richtung. Es weist eine durchschnittliche Mächtigkeit von einem Meter auf. Das Flöz – und somit der Abbau des Grubenfeldes – liegt im Südosten in einer Teufe von 185 m und im Nordwesten in einer Teufe von 230 m. 

Das Grubenfeld wurde über die von der Bergla-Ostgrundstrecke ausgehenden Ostgesenke 5–12 aufgeschlossen und über die 2. und 3. Teilsohle betrieben.

Des Weiteren wurde das Grubenfeld Hannes zwischen 1970 und 1976 durch Strebbaue des Grubenbetriebes Bergla angefahren und unterbaut. Es liegt also in deren Einwirkungsbereich.

Abgebaut wurde im südwestlichen Teil des Grubenfeldes (Fläche etwa 294 200 m²). Dies ergibt bei einer durchschnittlichen Flözmächtigkeit von 1 m und einer Dichte von 1,3 kg/m³ eine Gesamtfördermenge von ca. 382.400 Tonnen.

Im Grubenfeld Hannes I–XVI befindet sich keine Tagesöffnung, die dem Kohlebergbau zuzuordnen wäre.

Der Betrieb in dem oben angeführten Grubenfeld wurde im Zuge der Schließung des Glanzkohlenbergbaues Bergla mit Bescheid der Berghauptmannschaft Graz vom 27. September 1976 (Zl.: 1306/76) ohne Auflagen im angeführten Bereich stillgelegt.

Mit Bescheid BMWFW-67.050/0093-III/10/2014 vom 22. September 2014 des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wurden das Grubenfeld Hannes I–XVI, (Bergbuch EZ 106, „Glanzkohlenbergbau Bergla“) für erloschen erklärt und die betroffenen Bergbaugebiete aufgelassen. 

Markus Troger