Die Grubenfelder „Eintracht“ und „Francisci-Schacht“ liegen im südlichen Stadtrand von Köflach in den Katastralgemeinden Köflach (63332) und Pichling bei Köflach (63351) und weisen ein Ausmaß von etwa 28 Hektar Fläche auf.
Das Grubenfeld „Eintracht“ wurde mit der Verleihurkunde Exh.Z.1005/1868 an die Graz-Köflacher Eisenbahn- und Bergbau-Gesellschaft verliehen. Mit dem Lehensbrief Z.705II/1858 wurde das Grubenfeld „Francisci-Schacht“ dem Erzherzog Johann von Österreich verliehen. Nach den der GKB-Bergbau GmbH zur Verfügung stehenden Unterlagen wurde auf den aufzulassenden Grubenfeldern keine Gewinnung von Kohle durchgeführt, jedoch befanden sich darauf untertägige Bergbauanlagen und Betriebseinrichtungen.
Im Bereich des Grubenmaßes „Eintracht II“ befand sich die Tagesöffnung des Revierstollens, welcher 1860 von der k.u.k. Berghauptmannschaft Cilli bewilligt, und 1863 fertiggestellt und eröffnet wurde. Durch diesen Stollen waren die verkehrsmäßig ungünstig gelegenen Gruben mit der Graz-Köflacher Eisenbahn verbunden. Im August 1965 strömten Unmengen von Schlamm durch den Revierstollen und machten diesen für die Fördernutzung unbrauchbar. Der verbliebene Stollen wurde im südwestlichen Teil mit einem Betondamm verschlossen und beim Mundloch zugemauert und mit Flugasche verschlossen.
Im Bereich des Revierstollens, allerdings etwas nördlich davon gelegen, befindet sich der „Durchlass Bundesstraße I“. Für bergbauliche Zwecke diente dieser in Ortsbeton ausgeführte Straßendurchlass zur Verbindung des Gewinnungsfeldes mit der Kohlenverladung im Bereich des Bahnhofs Köflach. Im Zuge der Schließungstätigkeiten des Tagbaus Barbara wurde dieser Straßendurchlass für eine spätere Nutzung hinsichtlich Infrastruktureinrichtungen vom Amt der Steirischen Landesregierung für Straßen- und Brückenerhaltung übernommen.
Da mit der Aufnahme einer Abbautätigkeit auf Grund der bergwirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht zu rechnen war und mit keinen zukünftigen Bergschäden zu rechnen ist, beantragte die GKB-Bergbau GmbH mit 27. Februar 2015 die Auflassung der Bergwerksberechtigungen und der damit verbundenen Bergbaugebiete.
Mit Bescheid BMWFW-67.050/0052-III/10/2015 vom 16. Juni 2015 des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wurden die Grubenfelder „Eintracht“ und „Francisci-Schacht“ für erloschen erklärt und die betroffenen Bergbaugebiete aufgelassen.
Markus Troger