Im Nordwesten des Heiligen Bergs, im Grenzgebiet zwischen Köflach und Bärnbach, lagen die Grubenfelder „Antoni“ und „Vinzenzi“. Sie waren mit der Verleihungsurkunde Zl.: 3031/1840 vom 9. Dezember 1840 des k.k. Oberbergamts und Berggerichts Leoben an die Herren Vinzenz Strobel und Anton König verliehen worden und sind danach in das Eigentum der GKB übergegangen.
Mit der Urkunde Zl.: 2025/89 vom 8. August 1889 der k.k. Berghauptmannschaft Klagenfurt wurde die Graz-Köflacher Eisenbahn- und Bergbaugesellschaft mit dem Grubenfeld „Adam“ belehnt. Es lag im südlichen Bärnbacher Stadtgebiet und rund um den ehemaligen Bahnhof Oberdorf und das ehemalige Kohledepot der Zentralsortierung. Das Kohledepot mit diversen Bergbauanlagen ist bereits im Jahr 2006 montanrechtlich aufgelassen worden.
Die genannten Bergwerksberechtigungen weisen ein Flächenausmaß von etwa 27,6 Hektar auf. Aus den Unterlagen, die der GKB-Bergbau GmbH zur Verfügung stehen, geht hervor, dass seit der Verleihung der Grubenfelder keine Aufsuchungs- und Gewinnungstätigkeiten nach dem Mineralrohstoffgesetz durchgeführt wurden. Daher ist auch nicht damit zu rechnen, dass hier Bergschäden, also bergbaulich bedingte Bodenbewegungen auftreten.
Die Löschung des Bergbaugebietes bedeutet für die betroffenen Eigentümer eine Erleichterung im Falle von geplanten Bauvorhaben. In einem aufrechten Bergbaugebiet dürfen dem Gesetz zufolge nur Bauten und Anlagen unter Maßgabe der zuständigen Montanbehörde errichtet werden, weswegen zusätzlich zum üblichen Bauverfahren auch ein montanbehördliches Genehmigungsverfahren zu führen ist. Dieses kann nun entfallen.
Die GKB-Bergbau GmbH sorgt dafür, dass im Revier Voitsberg-Köflach sukzessive Berechtigungsflächen gelöscht werden. Grundeigentümer sollten sich daher nicht über entsprechende Schreiben der Montanbehörde wundern, in denen es um die „Heimsagung“ von Berechtigungsflächen der GKB geht.
Bei Unklarheiten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GKB-Bergbau GmbH sehr gerne für Auskünfte zur Verfügung.
Markus Troger